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Multi-Cover-Veranstalterhaftpflicht
(Multi-Cover-Police)
Tanzen, Feiern, Straßenfeste, Konzerte oder auch private Events verlangen besonderen Versicherungsschutz von der Vorbereitungszeit bis zum Abbau. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen und deren finanziellen folgen.
Geltungsbereich
Deutschland
Was kann versichert werden:
1. Veranstaltungen aller Art, wie
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Geburtstagsfeiern,
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Hochzeiten,
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Polterabende,
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Stassenfeste,
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Stadtfeste,
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Bürgerfeste,
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Flohmärkte,
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Ausstellungen
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etc.
2. Veranstaltungen mit Bewachungs- und Sicherungspersonal,
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Sportwettkämpfe,
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OpenAir Veranstaltungen,
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Konzerte,
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etc.
Was gilt versichert:
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere
• aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
• aus Verkehrssicherungsspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung;
• aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
• aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters (Subunternehmer)
• aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
• aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)
Deckungserweiterungen:
• Vorsorgeversicherung / Versehensklausel
• Kraftfahrzeuge / Arbeitsmaschinen (nicht zulassungspflichtig und nicht versicherungspflichtig)
• Vermögensschäden
• Vor- und Nacharbeiten für die Veranstaltung
• Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschaftshabe
• Vertragshaftung aus der Verkehrssicherung
• Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
• Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
• Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern
• Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
• Tätigkeitsschäden
• Abdeckschäden
• Allmählichkeits-/ Abwasserschäden
• Leitungsschäden
• Schlüsselschäden
• Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
• Auslandsschäden (Europadeckung);
• Aufstellen / Betrieb von Verkaufsbuden/Gastronomiestände
Deckunssumme
Ab 3.000.000,- EUR
Selbstbehalt
Leitungswasser und Abwasser 150,- EUR je Schadenereignis
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