GEWERBE -Versicherungen
Stellen Sie Ihre Existenz auf eine solide Basis.
Sie haben in Ihr Unternehmen erhebliche finanzielle Mittel eingebracht, um im Wettbewerb bestehen zu können. Dazu gehören moderne technische Ausstattungen, eine ansprechende Einrichtung, damit Ihre Kunden sich wohlfühlen und Mitarbeiter, die einen entsprechenden Service bieten.
Ihr Unternehmen ist einer Reihe von Gefahren ausgesetzt - und Gefahren gehen auch von einem Unternehmen aus. Daher sollte zu Ihrer Finanzplanung auch ein umfassendes Versicherungskonzept gehören, das Sie finanziell gegen Risiken absichert, die Sie nicht beeinflussen, die aber die Existenz Ihres Unternehmens gefährden können.
Maßgeschneidert auf Ihre individuelle Situation.
FIRMENSCHUTZ für Betriebe
Dann haben wir den passenden "Allround Schutz"
Unternehmensneugründer oder auch gestandene Firmeninhaber suchen nach wie vor immer wieder die beste Lösung, wie Sie Ihr gegründetes oder bestehendes Unternehmen gegen die Gefahren eines unvorhergesehenen Schadenfalles schützen können.
Durch jahrelange Erfahrung mit gewerblichen Risiken, haben Fachleute die Firmen ModularSchutz Police etwickelt, die die meisten Gefahren eines Betriebes über einen Vertrag absichert. Durch flexibel kombinierbare und erweiterbare Module erfolgt eine umfassende Absicherung, die exakt auf das geschäftliche Umfeld / Risiko zugeschnitten ist. Der Unternehmer kann sich von Anfang an auf den gebotenen Versicherungsschutz verlassen.
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Eine Police !
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Ein Ansprechpartner !
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Eine Rechnung !
Film, Funk, Fernsehen, Werbeagenturen
Was die Medienbranche unter Zeitdruck leisten muss, ist schon enorm. Da muss noch schnellstens ein Layout überarbeitet, der Sendeablaufplan wegen wichtiger Nachrichten geändert werden, und und und... Dass dabei natürlich vieles schief gehen kann, ist kein Geheimnis und liefert sogar Stoff für Unterhaltungssendungen.
Doch wer den Schaden hat, findet das weit weniger komisch. Zahlreiche Existenzen stehen jedes Jahr vor dem Aus, weil Pannen unvorhersehbar bleiben. Und selbst in großen Unternehmen können Flops gewaltig auf die Rendite drücken. Die anschließende Suche nach den Sündenböcken vergiftet das Klima, gute Geschäftsbeziehungen werden auf harte Proben gestellt. Der Grund liegt auf der Hand. Weder Technik noch der Mensch sind perfekt. Und wenn beide zusammen arbeiten, addieren sich die Risiken. Auf den Punkt gebracht: Mensch und Technik bleiben Unsicherheitsfaktoren, doch gegen die Folgen solcher Risiken schützt die Medienpolice.
Maßgeschneidert auf Ihre individuelle Situation in den Bereichen
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Filmproduktionen
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Eventveranstaltungen
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Fotografen
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Tonstudios
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Radiosender
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Werbeagenturen
D & O, die Organhaftpflicht
Geschäftsführer und Vorstände, aber auch Bei- und Aufsichtsräte sind in der Praxis einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Schon bei leichter Fahrlässigkeit droht Ihnen die Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Entwicklung ist eindeutig, die Folgen sind drastisch: In der Wirtschaft werden Entscheiderimmer häufiger persönlich haftbar gemacht.
Bei den zunehmend komplexeren Prozessen und Zusammenhängen steigt das Risiko, Fehler zu begehen. Die handelnden Manager von Kapitalgesellschaften haften bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen in unbeschränkter Höhe. Auch als angestellte
Geschäftsführer einer GmbH! Und selbst Leiter von Non-Profit-Organisationen sind haftbar.
Schnell können so das Privatvermögen, der Ruf und die Karriere auf dem Spiel stehen.
Besuchen Sie hierzu unsere Seite
Rechtsschutz
Meist sind es alltägliche Situationen, durch die Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten können: der Verkehrsunfall Ihres Betriebsfahrzeuges, der Streit mit Ihrem Mitarbeiter, und zu allem Ärger gesellen sich auch noch erhebliche Kosten für Anwälte, Sachverständige und das Gericht.
Wir stehen Ihnen zur Seite und übernehmen die Kosten für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen - wenn nötig, durch alle Instanzen.
Wir zahlen für Sie:
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die Kosten des eigenen Rechtsanwalts nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen
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die Gebühren eines Korrespondenzanwalts in Zivilverfahren im In- und Ausland bei mehr als 100 km Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort
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die Gebühren für die vom Gericht bestellten Zeugen und Sachverständigen
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die Gebühren für Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung
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die Gebühren öffentlich bestellter technischer Privatgutachter bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen
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die Reisekosten zu Gerichtsterminen im Ausland bei Anordnung des persönlichen Erscheinens
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die Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind
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die Kosten gegnerischer Nebenkläger in Strafverfahren
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die Kaution zur Abwendung einer Strafverfolgungsmaßnahme darlehensweise
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die Kosten der Zwangsvollstreckung
KFZ-Flotten
Unser Vertragspartner bietet seit Jahren maßgeschneiderte Versicherungslösungen für "mobile" Gewerbekunden. Sicherheit, gute Rabattmöglichkeiten und die frei vereinbarten Vorteile, mit Hilfestellung im Schadenfall durch ein großes Unternehmen, schaffen Ihnen eine durchgängige Möbilität in Ihrem Fleet-Pool.
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Etwa für den kleinen Fuhrpark
mindestens 5 Fahrzeuge sind heute erforderlich um an einem Kleinflottenkonzept zu partizipieren.
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Das mittlere Flottenkonzept
ab 16 Fahrzeugen genießen Sie den einheitlichen Beitragssatz, eine branchengenaue Einstufung mit besonderen Nachlässen für ausgewählte Branchen.
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Die Großflotte
Das Flagschiff ab 41 Fahrzeugen. Besonderers Augenmerk sollten hier auf den reduzierten Verwaltungsaufwand SIE als Kunde und Interessent legen.
VermögensschadenHaftpflicht
Steuerberater, Unternehmensberater, Sachverständige oder Rechtsanwälte beraten andere oder handeln in deren Namen. Eine zu spät eingelegte Berufung oder eine übersehene neue Steuerrichtlinie kann erheblichen Schaden verursachen.
Speziell für die beratende Berufe bieten wir als Exclusiv Partner eine Versicherung von echtem Vermögensschaden !
Versicherungsschutz besteht beispielsweise für:
Sachverständige
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bei Verwechslung von Proben
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Bewertungsfehlern
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Schätzungsfehlern
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falschen Analysen
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unrichtigen Messungen
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Verlust von Unterlagen
Rechtsanwälte
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bei unrichtiger Rechtsauskunft
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unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
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fehlerhaft abgefassten Verträgen
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Frist- und Terminversäumnis
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Verjährenlassen von ForderungenSteuerberater
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bei Versäumen von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen
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verspäteter Antragsstellung, beispielsweise bei Einkommenssteuerausgleich
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fehlerhafter Auskunft oder Beratung in Steuersachen
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Verlust von Unterlagen
Unternehmensberater
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bei fehlerhafter Erstellung von Bewertungsgutachten und darauf basierenden unzutreffenden Vorschlägen
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fehlerhafter Personalplanung
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unwirtschaftlichen Konzepten zur Lagerorganisation
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Vorschlag untauglicher PR-Maßnahmen
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fehlerhaften Vorschlägen zur Neuorganisation der EDV
Wirtschaftsprüfer
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Nichterkennen der Überbewertung von Forderungen bei einer Jahresabschlussprüfung
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Nichterkennen der Bilanzierung nicht vorhandener Wirtschaftsgüter
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fehlerhaftes Gutachten über Einbringungswerte von Sachanlagen
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Nichterkennen von Bilanzmanipulation der Geschäftsleitung
Da sich Deckungssummen und Selbstbeteiligungen je nach Berufsgruppe und der antsprechenden Pflichversicherungsbestimmungen unterscheiden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hier keine allgemeinen Angaben machen können.